E-Kennzeichen

E-Kennzeichen

Halter von Elektrofahrzeugen können ab sofort auch ein neues E-Nummernschild beantragen. Es ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland fördern will.

E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Analog zum H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhalten Elektroautos künftig ein „E“ an letzter Stelle des Nummernschilds. Damit darf auf ausgewiesenen Parkflächen gratis geparkt und die Busspur benutzt werden, was aber in der Entscheidung jeder einzelnen Kommune überlassen bleibt. Das neue Elektromobilitätsgesetz (EmoG) bringt hier nur den Rahmen mit, in dem sich spezielle Bevorrechtigungen und Maßnahmen bewegen können.

Autombilverbände fordern schoin seit längerem von der Bundesregierung stärkere Anreize zum Kauf von Elektroautos. Andere europäische Länder gewähren zum Teil schon seit einigen Jahren Vergünstigungen für batteriebetriebene Fahrzeuge.

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