Laut geplanter Verordnung des Wirtschaftsministeriums muss es für Elektroautofahrer ab dem 18. November 2016 möglich sein, jede öffentlich zugängliche Ladestation in Deutschland “spontan” nutzen zu können, auch ohne im Besitz einer Ladekarte zu sein. Jeder Elektroautofahrer muss bargeldlos und nur mithilfe einer Smartphone-App oder mobilen Webseite garantiert überall laden und bezahlen können.
Weitere Hinweise für Besitzer einer öffentlichen New Motion-Ladestaion gibt es direkt bei new motion.