Seit dem 01.01.2016 gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen im gesamten Stadtgebiet Lindau die Befreiung von der Parkgebührenpflicht für E-Fahrzeuge, im Rahmen der jeweils geltenden Höchstparkdauer. Diese Regelung gilt nicht auf den privatrechtlich betriebenen Schrankenparkplätzen P3 am Karl-Bever-Platz, dem P5 Seeparkplatz und im zukünftigen Parkhaus Inselhalle.
Diese neuen P-Schilder mit Zusatzzeichen werden nur an den größeren Ortseingangsstraßen sowie ein Schild in der Chelles-Allee auf der Zufahrt zur Insel aufgestellt.
Zur Vermeidung von Verwarngeldern muss das Kfz über ein entsprechendes E-Kennzeichen bzw. eine E-Plakette verfügen, diese werden von den Zulassungsstellen der zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte erteilt. Auf Kurzzeitparkplätzen ist die Parkscheibe gut sichtbar auszulegen!
Eine Überblick über die Ladestationen für E-Fahrzeuge im Lindau erhalten hier: Stromtankstellen Lindau